12 GAUCH/SCHLUEP, a.a.O., N. 1231 13 BUCHER, a.a.O., S. 521 dürften. Dies würde den Grundsatz der gleich langen Spiesse unter den Bewerbern ebenso verletzen. Es gehe dabei nicht um eine Rückwirkung. Vielmehr sei mit der Konventionalstrafe abgesichert worden, dass die geltenden Gesamtarbeitsverträge eingehalten würden.