Der Gesetzestext hat jedoch mit dem hier zu beurteilenden privatrechtlichen Vertrag wenig gemein, zumal er sich auf das vorgelagerte Submissionsverfahren bezieht und nicht auf den mit dem Anbieter geschlossenen Vertrag. Im (öffentlichrechtlichen) Vergabeverfahren bestehen griffige Instrumente, um die Einhaltung von Arbeitsschutzbestimmungen durchzusetzen. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang vor allem Art.