Ein solches Vorgehen würde im Übrigen zu Wettbewerbsverzerrungen führen, was dem Sinn und Zweck des Submissionsrechts widerspreche. Grössere Unternehmen mit einer grossen Anzahl von Mitarbeitern würden ein nicht mehr zu kalkulierendes Risiko tragen, wenn sie öffentliche Aufträge annehmen würden.