Der Staat profitiere nicht, wenn auf anderen Baustellen Vorschriften verletzt würden, da die Unternehmen keine Mischrechnungen machten, sondern pro Baustelle kalkulierten. Defizitäre Bundesaufträge, die durch private Aufträge finanziert werden müssen, würden betriebswirtschaftlich keinen Sinn machen. Der GAV selbst sehe eine Konventionalstrafe für den Fall von Vertragsverletzungen vor, welche bezahlt worden sei (30 % von CHF 6'726.20, Nachzahlungen an Arbeitnehmer gemäss Lohnbuchkontrolle).