Vielmehr verfolge das Vergaberecht das Ziel, für sämtliche Anbieter gleich lange Spiesse zu schaffen und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Dieses Ziel werde schon erreicht, wenn die Einhaltung der GAV-Bestimmungen auf Bundesbaustellen gewährt sei. Die öffentliche Hand solle letztlich nicht von Arbeitnehmerschutzverletzungen profitieren. Der Staat profitiere nicht, wenn auf anderen Baustellen Vorschriften verletzt würden, da die Unternehmen keine Mischrechnungen machten, sondern pro Baustelle kalkulierten.