1.1 Vorliegend haben die Parteien unbestrittenermassen einen privatrechtlichen Vertrag geschlossen. Dem Vertragsschluss ging allerdings ein Submissionsverfahren voraus, für welches Art. 8 BöB folgende Verfahrensgrundsätze vorschreibt: 1 Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen sind folgende Grundsätze zu beachten: a. Die Auftraggeberin achtet in allen Phasen des Verfahrens auf die Gleichbehandlung der inländischen und der ausländischen Anbieter und Anbieterinnen.