Redaktionelle Vorbemerkungen: B vergab nach der Durchführung des Submissionsverfahrens, welches gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen durchgeführt wurde, Arbeiten an die A AG. Gemäss Angebotsübersicht wurde von den Anbietern verlangt, für Leistungen in der Schweiz die am Ort der Leistung geltenden Arbeitsschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen für ArbeitnehmerInnen einzuhalten. Für den Fall, dass die massgebenden Arbeitschutzbestimmungen und Arbeitsbedingungen nicht eingehalten werden, sah der Werkvertrag eine Konventionalstrafe von CHF 5'000.00 pro Verstoss vor.