54. Zur Sorgfalt kann auch die Mitteilung der Substitution an den Klienten gehören, damit dieser seine Weisungen unmittelbar an den Substituten erlassen kann (KELLERHALS, a.a.O., S. 143). 55. Die Beweislast für die Verletzung der erforderlichen Sorgfalt bei Auswahl und Instruktion des Substituten trifft den Auftraggeber, da es sich dabei um eine Vertragsverletzung des Beauftragten handelt (FELLMANN, a.a.O., S. 214). Sein Verschulden wird dagegen vermutet (BK-FELLMANN, Art. 399 OR N 78).