Die Intensität richtet sich im Allgemeinen nach der Schwierigkeit der Aufgabe des Substituten und kann bei Routinearbeiten oder bei Übertragung an einen Spezialisten gering sein oder Anweisungen ganz entfallen. In besonders heiklen und gefährlichen Situationen müssen jedoch auch dem speziell ausgebildeten und erfahrenen Substituten die erforderlichen Weisungen erteilt werden (so etwa eine laufende Rechtsmittelfrist bei Substitution unter Anwälten) (BK-FELLMANN, Art. 399 OR N 64 ff.).