41. Nach TESTA ist die (befugte) Abgabe eines Mandats durch einen Partner an einen anderen Partner derselben Kanzlei zur Betreuung als Substitution i.S.v. Art. 399 Abs. 1 OR zu betrachten, da der neue Partner dabei die volle Verantwortung übernimmt, ohne dass er der Aufsichts- und Weisungsgewalt des erstbeauftragten Partners untersteht (TESTA, a.a.O., S. 48). 42. Die Vorinstanz verneinte ohne nähere Begründung jegliche Haftung des Beklagten für allfällige Fehler während der Mandatsführung durch die selbständigen Anwälte T. und Z.