Zudem reichten die Appellanten in appellatorio Unterlagen ein, aus denen hervor geht, dass die Erschliessung über Fr. 3'200'000.00 kostete und die Kosten der Mängelbehebung Fr. 3'000.00 ausmachten (GB 18/2 und 19/2). Die eingereichten Unterlagen unterstreichen die Geringfügigkeit der Mängel im Verhältnis zum gesamten Werk. Unter Berücksichtigung, dass von den Appellanten keine weiteren Arbeiten ausgeführt werden mussten, ist davon auszugehen, dass das Werk am 2. Februar 1994 abgenommen worden ist.