Im Erbteilungsvertrag haben die Parteien vereinbart, dass die Darlehen bis 31. Dezember 2005 zinsfrei und anschliessend zum jeweils für 1. Hypotheken für Wohnbauten der BEKB Berner Kantonalbank geltenden Zinssatz zu verzinsen seien. Anders als beim Landesindex für Konsumentenpreise ist nicht gerichtsnotorisch, wie hoch der jeweilige Zinssatz für 1. Hypotheken bei der BEKB ist. Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Erbteilungsvertrags war die Höhe des Zinssatzes noch nicht exakt bestimmbar, denn die Hypothekarzinssätze sind variabel.