gaben nicht möglich ist. Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Appellantin reiste im Jahr 2000 aus dem Irak in die Schweiz ein. Sie nannte sich C. D., geboren im August 1963. Anlässlich der Befragungen im Asylverfahren erklärte sie unter Vorlage einer irakischen Identitätskarte aus dem Jahr 1994, sie sei A. B., geboren im Juni 1963. 2008 wandte sich die Appellantin an das Amt für Migration und Personenstand. Sie ersuchte um «Namensänderung» und legte erstmals den 2005 in Genf ausgestellten Pass, die 2005 im Irak ausgestellte Identitätskarte sowie die 2000 im Irak ausgestellte Nationalitätsurkunde vor. Alle Papiere lauten auf E. F., geboren November 1973.