APH-09 441, publiziert Januar 2010 Entscheid der 2. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichterin Wüthrich-Meyer (Referentin), Oberrichter Messer und Oberrichter Bähler sowie Kammerschreiber Weder vom 4. Dezember 2009 in der Streitsache zwischen A. vertreten durch Fürsprecher Z. Gesuchsgegner/Appellant und Einwohnergemeinde B handelnd durch die Vormundschaftsbehörde Gesuchstellerin/Appellatin