Tatsächlich bestehe hier in der Schweiz keine bekannte Rechtssprechung zum vorliegenden Fall. Die deutschen und österreichischen Gerichte hätten sich im Gegensatz dazu bereits mehrfach mit der Frage beschäftigt, ob die dauernde Verweigerung des Besuchsrechts durch den obhuts- bzw. sorgeberechtigten Elternteil den anderen von seiner Pflicht zur Zahlung von Unterhaltsbeiträgen befreie. Fortgesetzte, massive und schuldhafte Vereitelung des Umgangsrechts führe in beiden Ländern in gravierenden Fällen zu einer Herabsetzung bis hin zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs des obhuts- bzw. sorgeberechtigen Elternteils.