Vorliegend wird auf dem Wechsel als Bezogene die „C.“ genannt; mithin steht somit die Gültigkeit einer Firmenbezeichnung in Frage. Der korrekte Name der Einzelfirma der Betriebenen lautet „D.“. Die „D.“ verzeichnet Adresse (nicht aber Sitz) in W. (vgl. Gesuchsbeilage 1). In W. befindet sich lediglich eine Bio- Energietechnikfirma, nämlich die der Appellantin. Auch ist der Ehemann der Appellantin, E., als Bürge und Akzeptant für die Bezogene auf dem Wechsel aufgeführt. Demnach lässt sich aus dem übrigen Wechselinhalt ohne Weiteres ergänzen, dass mit der „C.“ eben die „D.“ gemeint ist.