Regeste: Bewilligung des Rechtsvorschlags gemäss Art. 182 SchKG in einer Wechselbetreibung für eine sich nach ausländischem (österreichischem) Recht richtende wechselrechtliche Erklärung. Beurteilung eines gezogenen Wechsels. Prüfung der Bewilligungsvoraussetzungen gemäss Art. 182 Ziffer 3 und 4 SchKG, insbesondere der Einrede der Tilgung durch Verrechnung. Auszug aus den Erwägungen: I. [...] II. [...] III.