82 SchKG). 4. Die Appellatin legt vorliegend als Rechtsöffnungstitel ein mit „Promissory note“ betiteltes Dokument, datierend vom 25. April 2008, ins Recht (vgl. Gesuchsbeilage 1). Dabei handelt es sich um einen Eigenwechsel nach Art. 1096 ff. OR, in welchem sich die Ausstellerin, die M. AG mit Sitz in B., verpflichtet, an die Appellatin als Wechselnehmerin gegen Vorlage des Wechsels („at sight“; vgl. Art. 1024 Abs. 1 OR i.V.m. Art. 1098 Abs. 1 OR) die Summe von USD 1.8 Millionen zu bezahlen.