Tatsächlich trifft es zu, dass die zu beurteilende Gerichtsstandsklausel, wonach für Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis grundsätzlich die Gerichte am Geschäftssitz des Fürsprechers zuständig sind, standardmässig in den Vollmachtsvorlagen des bernischen Anwaltsverbands enthalten ist. Insoweit der Appellant daher geltend macht, die Klausel sei mitunterzeichnet worden, ohne dass sie speziell beachtet worden sei, kann auf die zur rechtlichen Beurteilung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) entwickelten Regeln verwiesen werden: