9.2 Vorliegend stellt sich indessen das Problem, dass die Berechnungsgrundlagen, welche der vor Gerichtskreis II Biel-Nidau abgeschlossenen Trennungsvereinbarung vom 24. Januar 2007 zugrunde lagen, gar nicht bekannt sind. Ein entsprechendes Berechnungsblatt kann nicht mehr ausfindig gemacht werden (vgl. Aussagen der Parteien und Parteivertreter, pag. 75, pag. 76). Infolgedessen kommt man nicht umher, die Berechnungsgrundlagen neu zu ermitteln.