Die Appellantin wirft der Appellatin 2 vor, sie habe Kundenadressen vom passwortgeschützten Computer gestohlen bzw. kopiert und beantragt oberinstanzlich den Erlass eines Bewerbungsverbots als vorsorgliche Massnahme. Auszug aus den Erwägungen: I. (…) II. (…) III. (…) B. Rechtliches 1. Die Appellantin macht in ihrem Gesuch um Erlass superprovisorischer Massnahmen eine Verletzung von Fabrikations- und Geschäftsgeheimnissen und damit eine Verletzung von Art. 6 UWG geltend (…). (…)