Das Subsidiaritätsprinzip ist insbesondere auch im Falle von (selbständigen oder unselbständigen) Forschungsprojekten zu wahren. Da wie erwähnt nicht von einer generellen Unzumutbarkeit gesprochen werden kann und auch eine Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit in konkreten Einzelfällen nicht geltend gemacht – geschweige denn belegt - wurde, ist das Vorliegen einer Unzumutbarkeit oder auch Unmöglichkeit der Datenbeschaffung bei lebenden Personen zu verneinen und die Persönlichkeit der lebenden Personen zu schützen. Dementsprechend ist die Voraussetzung für die Bekanntgabe von Personendaten an Forschende und damit auch eine Voraussetzung für die Erteilung einer Dauerbewilligung nicht gegeben.