Diese Personen sind lange vor 1900 verstorben, weshalb eine Familienforschung mit der erteilten Bewilligung bis 1900 problemlos möglich ist. Dass Auskünfte auch über nach dem Jahr 1900 lebende Nachkommen nötig wären, wird nicht vorgebracht. Zu beachten ist aber, dass eine Bewilligung für die Einsichtnahme von Personendaten von lebenden Personen oder auch von nach 1900 verstorbenen Personen erteilt werden kann, sofern ein konkretes Forschungsprojekt die Einsichtnahme in diese Daten erfordert und es unzumutbar bzw. unmöglich ist, diese Daten bei den direkt betroffenen Personen zu beschaffen.