unter wwwin.pom.be.ch). Soweit Zivilstandsämter im Besitz von über 120 Jahre alten Registern sind, ist für die Einsichtnahme eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde erforderlich, welche wie erwähnt zu erteilen ist, da die Beschaffung der Personendaten bei vor über 120 Jahren Verstorbenen unmöglich ist.