Diese Aufbewahrung durch den Kanton erfolgt im Staatsarchiv. Nur in die im Staatsarchiv vorhandenen Unterlagen haben Forscher und weitere Interessierte Einsicht, ohne dass eine Bewilligung erforderlich wäre (vgl. auch Merkblatt zur Bekanntgabe von Personenstandsdaten aus den Zivilstandsregistern/Auskünfte im Zusammenhang mit Familienforschung des Zivilstands- und Bürgerrechtsdienstes des Kantons Bern; unter wwwin.pom.be.ch).