Auch aus dem Testament von P. vom (…) 2004 (…) lässt sich kein Schenkungswille bezüglich des Appellanten ableiten. Vielmehr war für den Erblasser von zentraler Bedeutung, dass der Hof durch die Familie weitergeführt werden kann und dass er stets die Familie, d.h. seine eigenen Kinder sowie deren Nachkommen, begünstigen wollte. Der Ehemann wurde nur solange begünstigt, als er den Hof führte.