10. In casu lag beim Erwerb objektiv eine Wertdifferenz zwischen dem Kaufpreis 9 (CHF 130'000.00) und sowohl dem Verkehrswert (CHF 578'000.00) als auch dem Ertragswert (CHF 153'910.00) vor. Die Wertdifferenz ist nicht bloss von untergeordneter Bedeutung, zumal sie bezogen auf den Ertragswert CHF 24'000.00 und bezogen auf den Verkehrswert gar CHF 448'000.00 betrÃĪgt. Setzt man die Wertdifferenz in Relation zum Kaufpreis, so kann diese keineswegs als unerheblich bezeichnet werden.