7. Es ist vielmehr zu prüfen, ob entgegen der Bezeichnung des Vertrags die Übertragung des Heimwesens eine unentgeltliche Komponente enthielt. Sobald die unentgeltliche Komponente von mehr als untergeordneter Bedeutung ist, liegt kein reiner Kreditkauf mehr vor, und die Liegenschaft ist dem Eigengut zuzuordnen. Dass der eigentliche Kaufpreis durch Übernahme und Neubegründung von Darlehen beglichen wurde, ist in dieser Konstellation nicht mehr von Bedeutung. Die Übernahme der Hypothek und die Begründung eines Darlehens stellen keine Gegenleistung dar, sondern vermindern den Wert der unentgeltlichen Zuwendung7. Der Umstand, dass das Darlehen an den