6. Dem Charakter des Vertrages nach handelt es sich um einen reinen Kreditkauf. Der Kaufpreis wurde durch Übernahme einer Grundpfandschuld und Begründung einer Darlehensschuld beglichen. Ein reiner Kreditkauf führt zu einer Zuordnung des Vermögenswerts zur Errungenschaft3. Ein Institut eines „Kindskaufs“, welches die Zuordnung zum Eigengut zur Folge hätte, und zwar selbst dann, wenn der Übernahmepreis aus Errungenschaftsmitteln aufgebracht wurde4, existiert im geltenden Recht nicht, vielmehr enthält Art.