Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Ehefrau übernahm während der Ehe ein landwirtschaftliches Gewerbe von ihrem Vater und bezahlte dafür CHF 130'000.00, indem sie Hypotheken übernahm und ein Darlehen aufnahm. Der Ertragswert betrug damals CHF 153'910.00 und der Verkehrswert CHF 578'000.00. Nach der Trennung vom Ehemann, der das Heimwesen bewirtschaftet hatte, wurde das Land verpachtet. Der aktuelle Verkehrswert beträgt infolge teilweiser Umzonung zu Bauland CHF 1'394.000.00. Die Vorinstanz ordnete das landwirtschaftliche Grundstück dem Eigengut der Ehefrau zu. Die 2. Zivilkammer bestätigt dies. Auszug aus den Erwägungen: I. (…) II. (…) III. (…) IV.