4. Der Gesuchsteller erklärte die Appellation einzig gegen die Ziffern 3 (Feststellung der Zugehörigkeit der Liegenschaft zum Eigengut der Gesuchsgegnerin), 6 (Gerichtskosten) und 7 (Parteikostenersatz). Der Scheidungspunkt in Ziffer 1 des Urteils vom (...) wurde ausdrücklich nicht angefochten und ist somit in Anwendung von Art. 148 Abs. 1 ZGB in Teilrechtskraft erwachsen.