Redaktionelle Vorbemerkungen: Die Ehe der Parteien wurde im März 2009 mit Urteil geschieden. Die abgeschlossene Teilkonvention über die Scheidungsfolgen wurde gerichtlich genehmigt. Dagegen erklärte der Gesuchsteller die Appellation und beantragte weiter, die Gesuchsgegnerin sei zu verurteilen, ihm für das oberinstanzliche Verfahren einen Prozesskostenvorschuss zu bezahlen; eventualiter sei dem Gesuchsteller das Recht zur unentgeltlichen Prozessführung zu erteilen. Auszug aus den Erwägungen: I. (...) II. Prozesskostenvorschuss