Die Benützer haben ihre Fahrweise daher ihrem Können und den gegebenen Gelände-, Sicht und Schneeverhältnissen anzupassen. Sie haben insbesondere alle jene Schwierigkeiten selber zu meistern, die sich aus dem Gelände (Wellen, Buckel, Mulden, usw.), der Geländebedeckung (Bäume, Bauten, Zäune, Felsköpfe,usw.), den atmosphärischen Bedingungen (Nebel, Temperatur, usw.) und den Schneeverhältnissen (Furchen, abgefahrene und vereiste Stellen, usw.) ergeben (SKUS-Richtlinien, S. 5, ZIff. I/1.).