Fahrweise und Geschwindigkeit sind dem Können und den Verhältnissen anzupassen. Die SKUS- Richtlinien gehen von der Tatsache aus, dass die Benützer grundsätzlich auf eigenes Risiko fahren. Die der Sportausübung innewohnenden Gefahren können ihnen durch die gestützt auf diese Richtlinien getroffenen Massnahmen nicht abgenommen werden. Die Benützer haben ihre Fahrweise daher ihrem Können und den gegebenen Gelände-, Sicht und Schneeverhältnissen anzupassen.