Ebenfalls ist sie ortskundig (vgl. p. 95). Die Appellantin hat selber eingeräumt, die Piste sehr gut zu kennen, da diese zu ihrem Ferienhaus führt (vgl. p. 95). Ebenfalls lässt sich aus dem Schreiben des damaligen Ehemannes der Appellantin vom 29. Dezember 2004 an die Versicherung entnehmen, ihm und seiner Ehefrau sei die Passage seit Jahren bekannt (vgl. KB 23). Der Appellantin ist somit der Beweis, wonach die Piste nicht genügend präpariert worden ist und eine besondere Gefahr in Form von übermässig tiefen, vereisten Furchen von der Strassenquerung ausgegangen wäre, nicht gelungen. Der Unfallhergang ist nach wie vor unklar.