und BGE 126 III 113 E. 2b S. 116, je mit Hinweisen). Ausaperung, Vereisung und Verwehungen könne durch sorgfältige Errichtung und regelmässige Pflege der Pisten weitgehend begegnet werden. Meist seien auch die gleichen kritischen Stellen betroffen. Klar müsse aber festgehalten werden, dass sich Ausaperung, Vereisung und Verwehungen durch gute Pflege zwar eindämmen, aber nicht ganz vermeiden liessen. Schneesport werde im winterlichen Gebirge ausgeübt und da hätten die Pistenbenützer eben an einem kalten Tag mit Vereisungen, an einem windigen mit Verwehungen und an einem warmen mit Ausaperungen zu rechnen.