Die Appellantin stürzte bei einer Abfahrt im Skigebiet L. und zog sich erhebliche Verletzungen des linken Beines zu. Sie verbrachte schon seit mehreren Jahren die Ferien im gleichen Ort. Die Piste war am Unfalltag eröffnet worden. An diesem Tag herrschten schlechte Sichtverhältnisse und in diesem Winter waren die Schneeverhältnisse schlecht. Auszug aus den Erwägungen: I. Prozessgeschichte (...) II. Rechtsmittel- und Prozessvoraussetzungen (...) III. Materielles 1. Unbestrittener Sachverhalt (...) 2. Rechtliche Überlegungen zur Verkehrssicherungspflicht (...)