3. Klar ist, dass die Dauer eines Verfahrens nach Art. 115 ZGB dann für die Trennungsfrist ohne Bedeutung bleibt, wenn dieses Verfahren abgeschlossen wurde. Dies geht besonders deutlich aus den Materialien hervor: Wird eine Klage nach Art. 115 abgewiesen, so kann unter der Voraussetzung von Art. 114 ZGB erneut geklagt werden, wobei die zweijährige Frist mit der Trennung und nicht erst mit dem die Klage abweisenden Urteil zu laufen beginnt (BOTSCHAFT, BBl 1996, 93).