Wenn die Eltern die Kinderbetreuung unter sich aufteilen, braucht die Obhut nicht zugewiesen werden. Eine solche gemeinsame oder alternierende Obhut ist aber anspruchsvoll. Sie setzt voraus, dass die Ehegatten ihre Trennung innerlich schon bewältigt haben, weil sie nicht gut als Ehepartner zusammenarbeiten und gleichzeitig als Ehepaar weiterstreiten können, und dass beide sich an der Erziehungsarbeit beteiligen, damit nicht der eine alle Vorteile behält, während der andere sämtliche Nachteile übernimmt.