4. Subordinationsverhältnis und Ausübung dienstlicher Verrichtungen Ein Arbeitsvertrag und damit ein Subordinationsverhältnis zwischen dem Polier und der Nichtigkeitsklägerin ist zu bejahen (…). Am Freitag, 11. März 2005, arbeitete der Polier (…) seinen Angaben zufolge auf der Baustelle der Nichtigkeitsklägerin neben der Unfallstelle und war an der Abdeckung des Betons beteiligt (…).