Die Nichtigkeitsklägerin – so die Vorinstanz - habe demgegenüber gemäss Tagesrapport vom Freitag, 11. März 2005 (…), vorgesehen, die Oberflächen mit Plastikfolien und Thermoplatten abzudecken. Laut Tagesrapport vom 14. März 2005 sei dies am 11. März 2005 um 19.00 Uhr abends geschehen (…). Aus den Fotos des Ehemannes der Nichtigkeitsbeklagten sei ersichtlich, dass auf der fraglichen Baustelle in grossem Umfang Plastik eingesetzt worden sei. (…)