Nebst den Containern seien zudem keine Baumaterialien, Baufahrzeuge etc. und auch nicht Plastik irgendwelcher Art ersichtlich. Ob es sich überhaupt um Container der SBB gehandelt habe, sei zudem offen, da als Geschädigte der Bauabschrankung in der Anzeige das Strasseninspektorat und nicht die SBB aufgeführt werde. Demgemäss sei es unwahrscheinlich, dass die unfallverursachenden Plastikfolien von dort stammen würden. Die Möglichkeit, dass das Plastik auf der Fahrbahn von einem anderen Fahrzeug stammen könnte, erachtete die Vorinstanz als sehr unwahrscheinlich, da der Unfall um 05.25 Uhr geschehen sei, weshalb der vorgängige Verkehr nicht intensiv habe sein können.