Die Beweiserleichterung setze demnach eine "Beweisnot" voraus. (…) Nach Isabelle Berger-Steiner ist für das Gelingen des Beweises der hohen bzw. überwiegenden Wahrscheinlichkeit entscheidend, wie viel mehr für als gegen die Wahrheit der Sachverhaltsdarstellung des Hauptbeweisführers spricht. Für die Verwirklichung anderer Sachverhaltsversionen darf gemäss Berger-Steiner beim Beweisgrad der hohen bzw. überwiegenden Wahrscheinlichkeit kein ernst zu nehmender Raum bleiben (Isabelle Berger-Steiner in ZBJV 144/2008, S. 294). 2.2 (…)