Regeste: - Art. 55 OR, Art. 360 Ziff. 2 ZPO, Haftung des Geschäftsherrn - Die Nichtigkeitsklage wurde abgewiesen, soweit darauf einzutreten war, denn eine Verletzung klaren Rechts führt im Anwendungsbereich von Art. 360 Ziff. 2 ZPO nur dann zur Nichtigerklärung, wenn der gerügte Mangel für das Urteil kausal war.