APH 08 631, publiziert im April 2009 Entscheid der 1. Zivilkammer des Obergerichts des Kantons Bern, unter Mitwirkung von Oberrichter Kunz (Referent), Oberrichterin Lüthy-Colomb und Oberrichterin Pfister Hadorn sowie Kammerschreiberin Wehren vom 9. März 2009 in der Streitsache zwischen A. vertreten durch Rechtsanwalt X. Nichtigkeitsklägerin und B. vertreten durch Fürsprecher Y. Nichtigkeitsbeklagte