Die Gesuchstellerin selber macht geltend, sie habe noch mehrere Forderungen gegenüber den Verantwortlichen der C.-Gruppe, welche sie aber mangels finanzieller Mittel nicht mehr geltend machen könne (p. 17, Ziff. 7). Aus den Beilagen zur Zivilklage im Verfahren Z des Gerichtskreises Y (APH xy) ergeben sich weitere Forderungen der Gesuchstellerin (Klage an das Kantonsgericht R. [Klagebeilage 15], Klage an das Bezirksgericht P. [KB 16], weitere Klage an das Bezirksgericht P. [KB 17]). Somit ist auch aus den Ausführungen der Gesuchstellerin ersichtlich, dass die im Streit liegende Forderung nicht das einzige Aktivum der Gesellschaft darstellt.