Die Tendenz der Lehre und Rechtsprechung geht somit dahin, auch juristischen Personen unter gewissen Voraussetzungen das Recht zur unentgeltlichen Prozessführung zu gewähren. Die Referentin ist aber der Ansicht, dass juristischen Personen, anders als natürlichen Personen, nicht immer im Falle der „Bedürftigkeit“ und Nichtaussichtslosigkeit des Prozesses die unentgeltliche Rechtspflege gewährt werden soll, weil einerseits der Wortlaut der Zivilprozessordnung eindeutig nur auf natürliche Personen zugeschnitten ist und andererseits im Falle der Zahlungsunfähigkeit der juristischen Person die obligationen- und konkursrechtlichen Vorkehren getroffen werden können.