Der Grund liegt darin, dass es nicht angeht, wenn über juristische Personen der Konkurs eröffnet werden muss, weil kein Privater bereit war, der juristischen Person einen Prozess- und Rechtsvertretungsvorschuss zu gewähren, durch den sie einen vielleicht beträchtlichen Teil ihres Vermögens hätte zurückholen und den Konkurs damit abwenden können. Im Übrigen sei darauf hinzuweisen, dass in der neueren Gesetzgebung wo immer möglich versucht wird, juristischen Personen den Weg in den Konkurs zu ersparen, was ebenfalls dafür spreche, finanziell angeschlagenen juristischen Personen den Weg der unentgeltlichen Prozessführung grundsätzlich offenzuhalten (PETER REETZ in: