Lehre und Rechtsprechung äussern sich wie folgt zur hier interessierenden Frage: Grundsätzlich haben juristische Personen keinen Anspruch auf unentgeltliche Prozessführung; eine solche kommt nur ganz ausnahmsweise und höchstens dann in Betracht, wenn eine Gesellschaft die Kosten eines für sie existenziellen Prozesses nicht aufbringen kann und die an ihr wirtschaftlich Beteiligten ebenfalls mittellos sind (LEUCH/MARBACH/KELLERHALS/STERCHI, Die Zivilprozessordnung für den Kanton Bern, Bern 2000, N. 3a zu Art. 77 ZPO).