ab 1999 (Appellatin) seien keine Boni mehr ausbezahlt worden und ca. bis 1999 (Appellant) resp. 2002 (Appellatin) seien noch Verwaltungsratshonorare geleistet worden, - zuständig für die Buchhaltung sei der Appellant gewesen, er habe aber nie Rückstellungen unter dem Titel Überstunden-Entschädigungen vorgenommen, - das Thema Überstunden sei nie diskutiert worden, auch nicht anlässlich der Sitzung mit der Revisionsstelle im Herbst 2005, - der Appellant habe die Überstunden-Entschädigungen vor November 2001 verjähren lassen, ohne diese je zur Sprache zu bringen.